Ein Platz in der Mitte eines kleinen Ortes ist von historischen Fachwerk- und Steinhäusern gesäumt. In der Mitte des Platzes steht ein Brunnen. Es gibt viele Sitzbänke, auf denen Menschen verweilen. Radfahrende fahren an der Vorderseite des Platzes entlang.
Foto: Dirk Nitschke

Umbau von Straßenräumen

Für mehr Aufenthaltsqualität im Zentrum

Bis 2030 sollen in Baden-Württemberg zu Gunsten des Fuß- und Radverkehrs 500 lebendige und verkehrsberuhigten Ortsmitten und Stadteilzentren entstehen.

Die Ortsmitten in vielen Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg sind zu einseitig auf die Bedürfnisse des Kfz-Verkehrs ausgerichtet. Durch den Bau breiter Fahrbahnen und vieler Parkplätze bleibt für den Fuß- und Radverkehr wenig Platz. Senior:innen, Kinder und mobilitätseingeschränkte Personen sehen sich zudem mit vielen Barrieren konfrontiert. Flächen, die dem Verweilen oder der Begegnung dienen, fehlen häufig komplett, wodurch die Ortsmitte ihrer sozialen Funktion beraubt wird. Kurzum: Anstatt ein Ort zu sein, an dem man sich gerne aufhält, dienen Ortsmitten nur noch dem fließenden und ruhenden Verkehr und belasten die Anwohner:innen mit Lärm und Luftschadstoffen.

Straßenraum als Begegnungsraum

Ziel des Verkehrsministeriums ist es, diese Situation grundlegend zu verändern. Bis 2030 sollen 500 lebendige und verkehrsberuhigte Ortsmitten, Teilorte oder Stadtteilzentren in Baden-Württemberg geschaffen werden. Hiermit strebt das Verkehrsministerium nichts weniger als einen Paradigmenwechsel in der Verkehrsplanung an: An die Stelle einer einseitig auf die Leistungsfähigkeit für den Kfz-Verkehr optimierten Straßenraumgestaltung und -nutzung soll eine Verkehrsplanung treten, die Faktoren wie die Verkehrsqualität für den Fuß- und Radverkehr und den ÖPNV sowie die Aufenthaltsqualität und die Lebensqualität der Anwohner:innen und Nutzer:innen des Straßenraumes stärker in den Mittelpunkt rückt. Es sollen Ortsmitten geschaffen werden, die wieder mehr Raum zum Gehen, Flanieren und Verweilen, zur Begegnung und für sozialen Austausch bieten. Ortsmitten sollen Kernbestandteil und Ausgangspunkt durchgängiger Fuß- und Radwegenetze werden und mit ausreichend dimensionierten und attraktiven Fuß- und Radwegen sowie sicheren Querungsmöglichkeiten ausgestattet sein.

Projekte und Maßnahmen

Um das Ziel von 500 lebendigen und verkehrsberuhigten Ortsmitten in Baden-Württemberg bis 2030 zu erreichen, hat das Ministerium für Verkehr unterschiedliche Projekte und Fördermaßnahmen zur Schaffung lebendiger und verkehrsberuhigter Ortsmitten ins Leben gerufen. Ein zentraler Baustein ist das auf mehrere Jahre angelegte Projekt „Qualitätserfassung Ortsmitten“. Hierbei wird landesweit der Zustand von Ortsmitten an Hauptverkehrsstraßen erhoben. Kommunen, in denen eine Qualitätserfassung durchgeführt wurde, werden Verbesserungsvorschläge für die konkrete Verkehrssituation vor Ort an die Hand gegeben. Außerdem werden Beispiel- und Musterlösungen für lebendige und verkehrsberuhigte Ortsmitten erarbeitet. Eine Servicestelle berät Kommunen als erste Anlaufstelle zu Fördermöglichkeiten und in planerischen Fragen.

Stadtmöblierung & Visualisierung

Um den Bürger:innen ein Bild davon zu vermitteln, wie lebendige und verkehrsberuhigte Ortsmitten aussehen können, bietet das Ministerium für Verkehr Kommunen die Möglichkeit, über die Servicestelle Möblierungselemente und weitere Elemente zur temporären Umgestaltung von Ortsmitten auszuleihen. Die Elemente dienen der Durchführung lokaler Verkehrsexperimente und sollen vor Ort den Wunsch nach einer dauerhaften Umgestaltung des Straßenraums wecken.

Des Weiteren bietet das Ministerium für Verkehr Kommunen und zivilgesellschaftlichen Akteuren die Möglichkeit, Umgestaltungsvarianten von Straßenräumen grafisch visualisieren zu lassen. Diese Visualisierungen bieten eine anschauliche Grundlage für Diskussionen rund um die Neugestaltung von Straßenräumen vor Ort, z.B. zwischen den kommunalen Entscheidungsträger:innen und der Bürgerschaft.

Fördermöglichkeiten

Über das LGVFG (Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) können Kommunen finanzielle Unterstützung für entsprechende Umbaumaßnahmen erhalten. So wird beispielsweise die Verminderung der Anzahl der KfZ-Fahrbahnen und die Reduzierung der KfZ-Stellplätze gefördert. Der Regelfördersatz beträgt 50 Prozent. Für besonders klimafreundliche Maßnahmen gilt ein Fördersatz von 75 Prozent.
Außerdem können sich Kommunen die Erstellung eines Fachkonzepts zur lebendigen und verkehrsberuhigten Ortsmitte sowie die Einrichtung von Koordinator:innenstellen für den Bereich Rad- und Fußverkehr-/Ortsmitten vom Land fördern lassen.

Weitere Informationen rund um das Thema lebendige Ortsmitten finden Sie hier.

 

 

 

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