Rostige Bahngleise führen durch den Wald.
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Reaktivierung Schienenstrecken

Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken

Die Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken leistet einen wertvollen Beitrag zur Verkehrswende und zum Klimaschutz in Baden-Württemberg.

Im 20. Jahrhundert wurde rund ein Viertel der Bahnstrecken in Baden-Württemberg wegen der Fokussierung auf den Straßenverkehr und der dadurch verursachten Unwirtschaftlichkeit stillgelegt. Um der Bevölkerung nun wieder Alternativen zu Pkw anzubieten, setzt sich das Land Baden-Württemberg mit der aktiven Förderung von Bahnstreckenreaktivierungen dafür ein, dass die Mobilitätswende gelingen kann und die Nachfrage im ÖPNV bis 2030 verdoppelt wird. Erfolgreiche Reaktivierungsprojekte aus den vergangenen zwanzig Jahren in Baden-Württemberg zeigen, dass reaktivierte Bahnstrecken immer deutlich erfolgreicher sind als ursprünglich angenommen.

Was bisher geschah

Um möglichst viele stillgelegte Bahnstrecken zu reaktivieren, wurde zunächst im Jahr 2020 eine landesweite vergleichende Potenzialanalyse in Auftrag gegeben, in der für insgesamt 42 stillgelegte Bahnstrecken das Nachfragepotenzial ermittelt wurde. Bei 30 dieser Strecken konnte eine ausreichende Nachfrage festgestellt werden, sodass eine Reaktivierung wirtschaftlich erschien. Im nächsten Schritt wurde im Jahr 2021 ein Förderprogramm für Kommunen, Landkreise oder Verbände aufgelegt, das qualifizierte Machbarkeitsstudien zur Untersuchung der Wirtschaftlichkeit einer Reaktivierung mit bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten förderte. Dieses Programm erwies sich als großer Erfolg. Es gingen insgesamt 19 Förderanträge für 23 zu untersuchende Strecken ein. Viele der Studien sind bereits in Arbeit oder abgeschlossen (Stand Februar 2023). Gleichzeitig wurden 2021 bei der NVBW ein Kompetenzzentrum Streckreaktivierungen geschaffen, das die Reaktivierung von Bahnstrecken landesweit koordinieren und vorantreiben soll.

Fördermöglichkeiten

Sobald die Ergebnisse der Machbarkeitsstudien die Wirtschaftlichkeit für eine Reaktivierung bescheinigen, können die örtlichen Vorhabenträger nach entsprechenden Gremienbeschlüssen in die weiteren Planungen einsteigen. Ein wichtiger Meilenstein ist dabei die Durchführung einer Standardisierten Bewertung, die notwendig ist, um über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz des Bundes (GVFG) oder des Landes (LGVFG) eine finanzielle Förderung für den Wiederaufbau der Bahnstrecke zu erhalten. Die genannten Gesetze sehen für Streckenreaktivierungen eine Förderung von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten vor. Außerdem kann mit der vertieften Infrastrukturplanung bis Leistungsphase 4 HOAI begonnen werden.

Nächste Schritte

Sobald die Standardisierte Bewertung den volkswirtschaftlichen Nutzen einer Reaktivierung bescheinigt und sich die Partner vor Ort auf eine Reaktivierung einigen, kann in Zusammenarbeit mit dem Land Baden-Württemberg (NVBW und VM BW) mit der abschließenden vertieften Planung der Infrastruktur und dem Fahrplankonzept sowie dem Fahrzeugeinsatz begonnen werden. Das Land Baden-Württemberg hat sich unter anderem dazu verpflichtet, den Verkehr auf den reaktivierten Bahnstrecken im Rahmen der Aufgabenträgerschaft für den SPNV ab einer bestimmten Fahrgastnachfrage ganz oder teilweise finanziell zu fördern. Als Grundlage dient hierbei der Landesstandard für den SPNV, der eine Bedienung mindestens im Stundentakt vorsieht.

Aufgrund der Planungsprozesse im deutschen Recht, kann davon ausgegangen werden, dass ein Großteil der Reaktivierungen in Baden-Württemberg im Zeitraum zwischen 2027 und 2035 möglich sein könnte.

Einen Überblick über die aktuellen Reaktivierungsprojekte in Baden-Württemberg gibt es auf der Homepage des VM BW.

Weitere Informationen und Links

 

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